Wiederbelebungsmaßnahmen in der Patientenverfügung

Die Frage, ob Wiederbelebungsmaßnahmen im Notfall durchgeführt werden sollen, ist ein wichtiger Bestandteil jeder Patientenverfügung. Viele Menschen möchten festlegen, ob und in welchem Umfang medizinische Eingriffe wie Herz-Lungen-Reanimation oder Defibrillation erfolgen sollen. Dabei spielen Begriffe wie „nicht wiederbeleben“ und die DNR-Anordnung (Do Not Resuscitate) eine zentrale Rolle.

Was sind Wiederbelebungsmaßnahmen?

Wiederbelebungsmaßnahmen umfassen medizinische Eingriffe zur Wiederherstellung der Herz- oder Atemfunktion. Dazu gehören:

  • Herz-Lungen-Reanimation (HLW)
  • Defibrillation
  • Medikamentöse Reanimationsmaßnahmen
  • Künstliche Beatmung

Diese Maßnahmen können in vielen Fällen Leben retten, führen jedoch nicht immer zu einer vollständigen Genesung. Besonders bei älteren oder schwerkranken Patienten kann die Lebensqualität nach einer erfolgreichen Wiederbelebung erheblich eingeschränkt sein.

Patientenverfügung: Wiederbelebungsmaßnahmen festlegen

In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, ob Sie im Notfall Wiederbelebungsmaßnahmen wünschen oder eine DNR-Anordnung (Nicht-Wiederbeleben-Anweisung) erteilen möchten. Wichtige Formulierungen sind:

  • „Ich wünsche keine Wiederbelebungsmaßnahmen, falls mein Herz oder meine Atmung versagen.“
  • „Ich verfüge eine DNR-Anordnung: Keine Reanimation oder Defibrillation.“

Diese Erklärungen sorgen dafür, dass Ärzte und Pflegepersonal Ihren Willen respektieren und entsprechend handeln.

Warum eine DNR-Anordnung sinnvoll sein kann

Eine DNR-Anordnung kann aus verschiedenen Gründen in einer Patientenverfügung sinnvoll sein:

  • Vermeidung von Leiden: Reanimationsmaßnahmen können körperlich belastend sein und zu Komplikationen führen.
  • Erhalt der Selbstbestimmung: Sie entscheiden selbst, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
  • Entlastung der Angehörigen: Ihre Familie muss keine schwierige Entscheidung im Notfall treffen.

Tragbare DNR-Anordnung

Neben der schriftlichen Patientenverfügung können Sie auch eine tragbare DNR-Anordnung nutzen. Diese trägt oft die Aufschrift:

  • „Nicht Wiederbeleben“
  • „Ich verbiete unter allen Umständen jede Form der Wiederbelebung an mir.“

Dies hilft medizinischem Personal, Ihren Wunsch sofort zu erkennen und umzusetzen.

Fazit

Die Festlegung von Wiederbelebungsmaßnahmen in der Patientenverfügung sowie eine tragbare DNR-Anordnung geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre medizinische Behandlung aktiv zu gestalten. Ob Sie eine DNR-Anordnung wünschen oder lebensrettende Maßnahmen bevorzugen – eine klare Patientenverfügung sorgt dafür, dass Ihr Wille im Ernstfall respektiert wird.