Einleitung: Die Bedeutung von „Tattoo nicht reanimieren“
Immer häufiger sieht man Menschen mit einem Tattoo „nicht reanimieren“ auf der Haut – doch was bedeutet das genau? Diese Tätowierung ist mehr als nur ein modisches Statement. Sie steht oft in Verbindung mit einer persönlichen Entscheidung, im Ernstfall nicht wiederbelebt zu werden. In diesem Artikel erklären wir, was hinter dem Begriff steckt, wie er mit einer DNR-Anordnung (Do Not Resuscitate) zusammenhängt und welche rechtlichen Aspekte in Deutschland zu beachten sind.
Was heißt „nicht reanimieren“ und „nicht wiederbeleben“?
Die Formulierung „nicht reanimieren“ bedeutet, dass eine Person keine lebensverlängernden Maßnahmen wie Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) wünscht, falls ihr Herz oder ihre Atmung aussetzt. Der Begriff „nicht wiederbeleben“ wird synonym verwendet und drückt denselben Wunsch aus: keine künstliche Verlängerung des Lebens durch medizinische Eingriffe. Ein Tattoo mit dieser Aufschrift dient als sichtbarer Hinweis auf diesen Willen – allerdings ist seine rechtliche Verbindlichkeit umstritten.
Die Rolle einer DNR-Anordnung
Eine DNR-Anordnung (auf Deutsch: „Nicht-Wiederbelebungs-Anweisung“) ist ein offizielles medizinisches Dokument, das den Wunsch einer Person festhält, im Falle eines Herz- oder Atemstillstands nicht reanimiert zu werden. Während ein Tattoo „nicht reanimieren“ eine persönliche Botschaft sein kann, ersetzt es keine rechtsverbindliche DNR-Anordnung. In Deutschland wird empfohlen, eine Patientenverfügung zu erstellen und diese gut sichtbar, etwa als tragbare DNR-Anordnung, bei sich zu tragen, um Missverständnisse im Notfall zu vermeiden.
Warum entscheiden sich Menschen für ein „nicht reanimieren“-Tattoo?
Für viele ist ein Tattoo „nicht reanimieren“ ein Ausdruck ihrer Lebensphilosophie oder eine bewusste Entscheidung gegen eine künstliche Lebensverlängerung. Manche möchten sicherstellen, dass ihr Wunsch, nicht wiederbelebt zu werden, auch ohne schriftliche Dokumente erkannt wird. Besonders in Ländern wie den USA ist dieses Phänomen bekannter, doch auch in Deutschland wächst das Interesse an solchen Statements.
Rechtliche Situation in Deutschland
Ein Tattoo „nicht reanimieren“ mag eindrucksvoll sein, hat aber keine rechtliche Bindung. In Deutschland sind Ärzte verpflichtet, Leben zu retten, es sei denn, eine klare Patientenverfügung oder eine DNR-Anordnung liegt vor. Ohne diese Dokumente könnte ein Tattoo im Notfall ignoriert werden. Experten raten daher, den Wunsch „nicht wiederbeleben“ in einer Patientenverfügung festzuhalten und diese als tragbare DNR-Anordnung mitzuführen.
Fazit: Tattoo als Symbol, DNR als Sicherheit
Ein Tattoo „nicht reanimieren“ ist ein starkes persönliches Zeichen, das den Wunsch ausdrückt, im Ernstfall nicht wiederbelebt zu werden. Doch für eine rechtlich sichere Umsetzung ist eine DNR-Anordnung unerlässlich. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, ein solches Tattoo zu tragen, sollten Sie Ihre Entscheidung mit einer Patientenverfügung absichern.