Die Abkürzung NTBR steht in der Medizin für „Nicht Wiederbeleben“. Dieser Begriff wird häufig im medizinischen Kontext verwendet, um anzuzeigen, dass bei einem Patienten im Falle eines Herzstillstands oder einer anderen lebensbedrohlichen Situation keine Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Synonym wird hierfür auch die englische Bezeichnung DNR (Do Not Resuscitate) verwendet, die in Deutschland oft als DNR-Anordnung bekannt ist.
Bedeutung von „Nicht Wiederbeleben“ (NTBR)
„Nicht Wiederbeleben“ ist eine klare medizinische Anweisung, die auf Wunsch des Patienten oder in Absprache mit den Angehörigen und dem behandelnden Arzt festgelegt wird. Sie wird meist in einer Patientenverfügung dokumentiert und dient dazu, die Wünsche des Patienten zu respektieren, insbesondere in palliativen Situationen oder bei schwerwiegenden, unheilbaren Erkrankungen. Eine NTBR-Anordnung stellt sicher, dass keine CPR (kardiopulmonale Reanimation) eingeleitet wird.
Zusammenhang mit der DNR-Anordnung
Die DNR-Anordnung ist die international gebräuchliche Bezeichnung für „Nicht Wiederbeleben“. In Deutschland wird sie oft im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung festgehalten. Sie kann auch als tragbarer Anhänger oder Armband mitgeführt werden, damit Rettungsdienste und Ärzte im Notfall schnell informiert sind. Eine solche tragbare DNR-Anordnung ist besonders wichtig, um Missverständnisse in akuten Situationen zu vermeiden.
Wie wird eine NTBR- oder DNR-Anordnung umgesetzt?
- Patientenverfügung erstellen: Der Patient legt schriftlich fest, dass keine Wiederbelebung gewünscht wird.
- Ärztliche Beratung: Ein Arzt bestätigt die medizinische Sinnhaftigkeit und dokumentiert die Anordnung im Krankenblatt.
- Kommunikation: Die Entscheidung wird dem medizinischen Personal und den Angehörigen mitgeteilt.
- Tragbare Dokumentation: Eine DNR-Anordnung kann auch in Form eines sichtbaren Hinweises mitgeführt werden.
Warum ist die Abkürzung NTBR wichtig?
Die klare Kennzeichnung durch Abkürzungen wie NTBR oder DNR hilft, in Notfällen schnell und ethisch korrekt zu handeln. Sie schützt sowohl den Patienten vor unerwünschten Maßnahmen als auch das medizinische Personal vor rechtlichen Unsicherheiten.
Fazit
Die Abkürzung NTBR bedeutet in der Medizin „Nicht Wiederbeleben“ und ist eng mit der DNR-Anordnung verknüpft. Sie dient dazu, die Autonomie des Patienten zu wahren und klare Anweisungen für das medizinische Personal bereitzustellen.