Verzicht auf Wiederbelebung

Der Verzicht auf Wiederbelebung ist die bewusste Entscheidung einer Person, im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstands keine Cardiopulmonale Reanimation (CPR) oder andere lebensverlängernde Maßnahmen durchzuführen. Diese Entscheidung wird oft in einer Patientenverfügung oder einer spezifischen Anordnung dokumentiert, um die Autonomie und den Patientenwillen zu wahren. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Bedeutung, Formulare, Anordnungen und die Verbindung zur Selbstbestimmung.

Was ist Verzicht auf Wiederbelebung?

Der Verzicht auf Wiederbelebung (oft als „Do Not Resuscitate“, DNR, bezeichnet) ist die Entscheidung, bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand auf Maßnahmen wie Brustkompression, künstliche Beatmung oder Defibrillation zu verzichten. Diese Entscheidung wird häufig von Personen getroffen, die:

  • Terminal erkrankt sind: Z. B. bei fortgeschrittenem Krebs oder multiplem Organversagen.
  • Schwere chronische Erkrankungen haben: Z. B. fortgeschrittene Herzinsuffizienz, Demenz oder kardiogener Schock.
  • Eine geringe Lebensqualität erwarten: Nach Wiederbelebung, z. B. durch neurologische Schäden oder Wachkoma.
  • Ethische Überzeugungen haben: Die Wiederbelebung aus persönlichen oder religiösen Gründen ablehnen.

Der Verzicht wird rechtlich in einer Patientenverfügung oder einer speziellen Anordnung zum Verzicht auf Wiederbelebung festgehalten, um den Willen klar zu kommunizieren.

Verzicht auf Wiederbelebung Formular

Ein Verzicht auf Wiederbelebung Formular ist ein standardisiertes Dokument, das den Wunsch dokumentiert, keine CPR oder andere lebensverlängernde Maßnahmen durchzuführen. Es ist oft Teil einer Patientenverfügung oder einer separaten Anordnung. Wichtige Aspekte:

  • Inhalt: Klare Angabe des Verzichts auf Wiederbelebung, oft mit Angaben zur Situation (z. B. terminale Erkrankung), Name, Geburtsdatum und Unterschrift.
  • Rechtliche Anforderungen: Nach dem Patientenrechtegesetz muss das Formular den Willen eindeutig und situationsbezogen festhalten.
  • Verfügbarkeit: Formulare sind bei Ärzten, Hospizdiensten, der Verbraucherzentrale oder Organisationen wie Afilio erhältlich. Vordrucke können auch online heruntergeladen werden (z. B. von der Bundesärztekammer).
  • Ergänzungen: Oft mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kombiniert, um den Willen durch Bevollmächtigte zu sichern.

Das Formular sollte gut zugänglich aufbewahrt werden (z. B. im Portemonnaie oder als Notfallausweis) und Angehörige sowie Ärzte darüber informiert werden.

Anordnung zum Verzicht auf Wiederbelebung

Eine Anordnung zum Verzicht auf Wiederbelebung ist ein spezifisches Dokument oder ein sichtbares Zeichen (z. B. tragbare DNR-Anordnung), das den Wunsch nach Verzicht auf CPR klar kommuniziert. Sie unterscheidet sich vom allgemeinen Formular durch ihre Fokussierung auf die Wiederbelebung:

  • Formen:
    • Schriftliche Anordnung: Teil einer Patientenverfügung oder separates Dokument, oft von einem Arzt bestätigt.
    • Tragbare DNR-Anordnung: Ein Anhänger, Armband oder Notfallausweis mit der Aufschrift „DNR“ oder „Nicht wiederbeleben“.
    • No-CPR-Tattoo: Visuelle Markierung, jedoch nicht rechtsverbindlich.
  • Rechtliche Verbindlichkeit: In Deutschland ist eine schriftliche Anordnung rechtlich bindend, wenn sie den Vorgaben des Patientenverfügungsgesetzes entspricht. Tragbare Anordnungen sind ein Signal, das durch eine Patientenverfügung abgesichert werden sollte.
  • Anwendung: Besonders wichtig in Notfällen, wenn Rettungskräfte oder Ärzte schnell entscheiden müssen, z. B. bei Herzstillstand durch Lungenembolie oder kardiogenen Schock.

Die Anordnung sollte mit Angehörigen, Ärzten und Pflegepersonal besprochen werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Wann ist ein Verzicht auf Wiederbelebung sinnvoll?

Der Verzicht auf Wiederbelebung ist eine persönliche Entscheidung, die in folgenden Situationen häufig getroffen wird:

  • Terminale Erkrankungen: Wenn Wiederbelebung nur das Leiden verlängern würde, z. B. bei metastasierendem Krebs.
  • Schwere chronische Krankheiten: Z. B. fortgeschrittene Herzklappenfehler oder dilatative Kardiomyopathie, die die Lebensqualität stark einschränken.
  • Hohes Alter mit Gebrechlichkeit: Wenn die Wahrscheinlichkeit eines guten Outcomes nach CPR gering ist.
  • Neurologische Schäden: Wenn Wiederbelebung zu einem Risiko für Wachkoma oder schweren Behinderungen führt.
  • Ethische oder religiöse Überzeugungen: Personen, die einen natürlichen Tod bevorzugen.

Die Entscheidung sollte in einer Phase der Entscheidungsfähigkeit getroffen und regelmäßig überprüft werden.

Praktische Umsetzung und Herausforderungen

Die Umsetzung eines Verzichts auf Wiederbelebung erfordert klare Kommunikation und Vorbereitung:

  • Dokumentation: Eine Patientenverfügung oder Anordnung sollte leicht zugänglich sein (z. B. im Portemonnaie, am Kühlschrank oder digital hinterlegt).
  • Sichtbare Zeichen: Armbänder, Anhänger oder ein No-CPR-Tattoo helfen, den Willen in Notfällen zu signalisieren.
  • Kommunikation: Angehörige, Pflegepersonal und Hausärzte sollten über die Entscheidung informiert sein.
  • Herausforderungen:
    • Rettungskräfte könnten bei fehlender Dokumentation aus rechtlicher Vorsicht mit CPR beginnen.
    • Missverständnisse bei Angehörigen, die den Willen nicht kennen oder akzeptieren.
    • Regionale Unterschiede in der Anerkennung von DNR-Anordnungen.

Eine frühzeitige Beratung, z. B. durch Palliativteams oder Hospizdienste, hilft, diese Herausforderungen zu meistern.

Nicht wiederbeleben und tragbare DNR-Anordnung: Wichtige Entscheidungen

Der Verzicht auf Wiederbelebung ist eine zentrale Entscheidung, die eng mit der Patientenverfügung und der tragbaren DNR-Anordnung verbunden ist. Diese Anordnung wird oft durch sichtbare Zeichen wie ein Armband „Keine Wiederbelebung“ oder ein No-CPR-Tattoo ergänzt, um Rettungskräften den Wunsch sofort zu vermitteln. Sie ist besonders relevant in Situationen mit hohem Risiko für Herzstillstand, z. B. bei kardiogenem Schock, Lungenembolie oder terminalen Erkrankungen. Die Entscheidung spiegelt die Patientensouveränität wider und zielt darauf ab, unnötiges Leiden am Lebensende zu vermeiden.

Die tragbare DNR-Anordnung ist ein praktisches Mittel, um den Willen klar zu kommunizieren, insbesondere wenn keine Angehörigen oder Dokumente verfügbar sind. Sie kann als Armband, Anhänger oder Notfallausweis gestaltet sein und sollte mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um rechtliche Verbindlichkeit zu gewährleisten.

Die Erstellung einer Patientenverfügung, unterstützt durch Beratungen von Organisationen wie der Verbraucherzentrale oder Afilio, sollte frühzeitig erfolgen, idealerweise solange die betroffene Person noch entscheidungsfähig ist. Beratungen durch Ärzte, Palliativteams oder Hospizdienste helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann ergänzend die Patientenwille sichern, um die Autonomie zu wahren – gerade in Situationen, wo ein Herz-Kreislauf-Stillstand lebensbedrohliche Komplikationen verursacht.

Fazit

Der Verzicht auf Wiederbelebung ist eine bewusste Entscheidung, im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstands auf Cardiopulmonale Reanimation zu verzichten, oft motiviert durch terminale Erkrankungen, schwere chronische Krankheiten oder ethische Überzeugungen. Diese Entscheidung wird in einem Verzicht auf Wiederbelebung Formular oder einer Anordnung zum Verzicht auf Wiederbelebung, wie einer Patientenverfügung oder tragbaren DNR-Anordnung, dokumentiert. Sichtbare Zeichen wie ein Armband „Keine Wiederbelebung“ oder ein No-CPR-Tattoo unterstützen die Kommunikation im Notfall, sind aber rechtlich durch eine Patientenverfügung abzusichern. Die Entscheidung wird durch Beratungen von Ärzten, Palliativteams oder Organisationen wie der Verbraucherzentrale vorbereitet, um die Patientensouveränität zu gewährleisten. Eine frühzeitige Planung, idealerweise in der Phase der Entscheidungsfähigkeit, ist entscheidend, um den Willen klar zu dokumentieren und die Autonomie am Lebensende zu wahren.


Nicht wiederbeleben DNR-Anordnung
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