Willkommen auf unserer Informationsseite zum Thema Patientenverfügung von der Verbraucherzentrale, mit einem Schwerpunkt auf „Nicht wiederbeleben“ und der tragbaren DNR-Anordnung. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre medizinischen Wünsche rechtssicher festhalten können – insbesondere, wenn Sie Wiederbelebungsmaßnahmen ausschließen möchten. Die Verbraucherzentrale bietet hierfür wertvolle Unterstützung und praktische Tools.
Was ist eine Patientenverfügung laut der Verbraucherzentrale?
Eine Patientenverfügung ist ein rechtliches Dokument, mit dem Sie im Voraus bestimmen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Die Verbraucherzentrale unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher mit leicht verständlichen Informationen, Formularen und Beratungsangeboten, um Ihre Selbstbestimmung zu sichern. Besonders häufig wird die Patientenverfügung genutzt, um festzulegen, dass im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstands keine Wiederbelebung („Nicht wiederbeleben“) erfolgen soll.
Die Verbraucherzentrale betont, dass eine Patientenverfügung individuell und präzise formuliert sein muss. Sie dient als Leitfaden für Ärzte und Angehörige und kann ergänzt werden durch eine tragbare DNR-Anordnung, um Ihre Wünsche auch im Notfall sofort sichtbar zu machen.
„Nicht wiederbeleben“ in der Patientenverfügung
Die Anweisung „Nicht wiederbeleben“ (englisch: Do Not Resuscitate, DNR) bedeutet, dass im Falle eines Herz- oder Atemstillstands keine Wiederbelebungsmaßnahmen (CPR) durchgeführt werden sollen. Diese Entscheidung treffen viele Menschen, etwa bei schwerer Krankheit oder im hohen Alter, um ihre Lebensqualität zu schützen. Die Verbraucherzentrale bietet spezielle Vorlagen und Beratung an, um eine DNR-Anweisung klar und rechtlich verbindlich in Ihrer Patientenverfügung zu integrieren.
Warum eine „Nicht wiederbeleben“-Anweisung?
- Selbstbestimmung: Sie entscheiden selbst, was mit Ihrem Körper geschieht.
- Vermeidung von Leid: Eine Wiederbelebung kann bei bestimmten Diagnosen mehr Schaden anrichten als helfen.
- Entlastung für Angehörige: Eine klare Anweisung erspart Ihren Liebsten schwierige Entscheidungen in einer Krise.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, diese Entscheidung mit einem Arzt zu besprechen, damit sie medizinisch sinnvoll und rechtlich wasserdicht ist.
Die tragbare DNR-Anordnung: Ihre Wünsche überall dabei
Eine tragbare DNR-Anordnung sorgt dafür, dass Ihre Entscheidung, nicht wiederbelebt zu werden, auch außerhalb von Krankenhäusern – etwa durch Rettungskräfte – sofort erkennbar ist. Die Verbraucherzentrale unterstützt Sie dabei.
Unterstützung durch die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale ist Ihr verlässlicher Partner, wenn es um die Erstellung einer Patientenverfügung geht. Sie bietet:
- Kostenlose Vorlagen: Auf der Website der Verbraucherzentrale finden Sie Formulare, die auch Platz für eine „Nicht wiederbeleben“-Anweisung lassen.
- Online-Generator: Mit dem Patientenverfügungs-Generator können Sie Ihre Wünsche digital festhalten, ausdrucken und unterschreiben.
- Beratungsstellen: In vielen Städten gibt es Anlaufstellen, an denen Sie Expertenrat zu Ihrer DNR-Anordnung erhalten.
- Infomaterial: Broschüren und Ratgeber erklären Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Patientenverfügung erstellen.
Rechtliche Aspekte
Nach § 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist eine Patientenverfügung verbindlich, wenn sie schriftlich vorliegt, von Ihnen unterschrieben ist und Ihre aktuelle Situation eindeutig abdeckt. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass eine tragbare DNR-Anordnung zusätzlich hilft, Ihre Wünsche im Notfall schnell zu kommunizieren, da Rettungsdienste oft keine Zeit haben, umfangreiche Dokumente zu prüfen.
Häufige Fragen zur Verbraucherzentrale Patientenverfügung
Kann ich meine Patientenverfügung nachträglich ändern?
Ja, solange Sie entscheidungsfähig sind, können Sie Ihre Patientenverfügung jederzeit anpassen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sie regelmäßig zu überprüfen.
Ist eine tragbare DNR-Anordnung international gültig?
Die Anerkennung hängt vom jeweiligen Land ab. Für Reisen empfiehlt die Verbraucherzentrale, eine zweisprachige Version mitzuführen und sich vorab zu informieren.
Was passiert ohne Patientenverfügung?
Ohne klare Anweisung entscheiden Ärzte oder Bevollmächtigte nach Ihrem mutmaßlichen Willen. Eine Patientenverfügung mit DNR-Anordnung schafft hier Klarheit.
Fazit: Mit der Verbraucherzentrale Ihre Patientenverfügung erstellen
Die Verbraucherzentrale bietet Ihnen alle Werkzeuge, um Ihre Patientenverfügung – inklusive der Anweisung „Nicht wiederbeleben“ – einfach und sicher zu gestalten. Mit einer tragbaren DNR-Anordnung stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche jederzeit und überall respektiert werden. Nutzen Sie die Vorlagen, Beratungsangebote und Infomaterialien der Verbraucherzentrale, um Ihre Selbstbestimmung zu schützen.