Rentenbezug bezeichnet den regelmäßigen Erhalt einer Rente, z. B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Witwenrente, aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderen Vorsorgesystemen. Für die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland ist der Rentenbezug eine zentrale Einkommensquelle, die mit steuerlichen, sozialen und beruflichen Regelungen verbunden ist. Dieser Artikel beleuchtet Themen wie Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt mit Rentenbezug, Hinzuverdienst bei Rentenbezug, Steuer bei Rentenbezug, Rentenbezug im Ausland, Bürgergeld bei Rentenbezug und die Verbindung zur Selbstbestimmung.
Rentenbezug Bedeutung
Rentenbezug Bedeutung: Der Rentenbezug ist die Auszahlung einer Rente an Versicherte, die die Voraussetzungen (z. B. Alter, Versicherungsjahre) erfüllen. Er kann aus verschiedenen Quellen stammen:
- Gesetzliche Rentenversicherung: Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente.
- Private Vorsorge: Fondsgebundener Rentenbezug aus privaten Rentenversicherungen.
- Berufliche Vorsorge: Betriebsrenten.
Der Rentenbezug unterliegt steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die je nach Rentenart und Lebenssituation variieren.
Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt mit Rentenbezug / Rentenbezug und Weiterarbeiten / Hinzuverdienst bei Rentenbezug / Minijob bei Rentenbezug
Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt mit Rentenbezug: Rentner können nach Rentenbeginn weiterarbeiten, ohne Einschränkungen:
- Hinzuverdienst bei Rentenbezug: Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten. Rentner können unbegrenzt hinzuverdienen (z. B. Minijob, Teilzeit, Vollzeit) ohne Rentenkürzung.
- Minijob bei Rentenbezug: Ein Minijob (520 Euro monatlich) ist steuerfrei und sozialversicherungsfrei möglich, erhöht aber das zu versteuernde Einkommen.
- Rentenbezug und Weiterarbeiten: Weiterarbeiten kann Rentenansprüche erhöhen, da zusätzliche Beiträge gezahlt werden (Zurechnungszeit).
- Beispiel: Ein Rentner mit 1.500 Euro Altersrente und 520 Euro Minijob erhält beide Einkünfte ohne Kürzung, muss aber Steuerpflicht prüfen.
Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Rentenbezug: Versicherte können nach der Regelaltersgrenze (z. B. 67 Jahre) weiterarbeiten, ohne Rente zu beziehen:
- Vorteil: Höhere Rentenansprüche durch zusätzliche Beitragsjahre und Zuschläge (0,5 % pro Monat nach Regelaltersgrenze).
- Beispiel: 12 Monate Weiterarbeit nach 67 ergibt 6 % Rentenzuschlag.
Rentenbezug im Ausland
Rentenbezug im Ausland: Rentner können ihre Rente weltweit beziehen, mit spezifischen Regelungen:
- EU/EWR/Schweiz: Rente wird unverändert ausgezahlt, Krankenversicherung über Europäische Krankenversicherungskarte geregelt.
- Nicht-EU-Länder: Rente wird überwiesen, aber Krankenversicherung muss privat geregelt werden. Sozialversicherungsabkommen (z. B. USA, Australien) können Leistungen sichern.
- Steuerpflicht: Rentner mit Wohnsitz im Ausland unterliegen oft der Steuerpflicht im Wohnsitzland, nicht in Deutschland.
- Nachweis: Lebensnachweise müssen regelmäßig eingereicht werden, z. B. über Botschaften.
Steuer bei Rentenbezug / Steuerklasse bei Rentenbezug / Steuerfreibetrag bei Rentenbezug / Kinderfreibetrag bei Rentenbezug
Steuer bei Rentenbezug / Steuern bei Rentenbezug: Der Rentenbezug ist teilweise steuerpflichtig:
- Steuerpflichtiger Anteil: Für Rentenbeginn 2025: 85 % der Rente (z. B. Altersrente, Witwenrente). Der Rest bleibt steuerfrei.
- Steuerfreibetrag bei Rentenbezug: 2025: 12.096 Euro Grundfreibetrag. Nur Einkommen darüber wird besteuert, mit Sätzen ab 14 %.
- Beispiel: Rente von 1.500 Euro monatlich (18.000 Euro jährlich), 85 % steuerpflichtig (15.300 Euro). Mit 3.000 Euro abzugsfähigen Kosten (z. B. Krankenversicherung) bleibt das Einkommen steuerfrei.
Steuerklasse bei Rentenbezug: Rentner haben keine Steuerklasse wie Arbeitnehmer:
- Die Steuer wird individuell berechnet, basierend auf dem zu versteuernden Einkommen und Freibeträgen.
Kinderfreibetrag bei Rentenbezug: Eltern können den Kinderfreibetrag (2025: 8.548 Euro pro Kind) beantragen, wenn Kinder unter 25 sind und Ausbildung/Studium absolvieren:
- Wirkung: Reduziert das zu versteuernde Einkommen, z. B. bei Renten über dem Grundfreibetrag.
- Antrag: Über die Steuererklärung beim Finanzamt.
Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Rentenbezug?
Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Rentenbezug: Ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bei Rentenbezug zahlt, hängt vom Vertrag ab:
- Regelung: BU-Versicherungen zahlen oft bis zum Renteneintrittsalter (z. B. 67). Bei Erwerbsminderungsrente kann die BU weiterzahlen, wenn die Berufsunfähigkeit besteht.
- Altersrente: Bei Übergang in die Altersrente endet die BU-Zahlung meist, da die Versicherung auf Erwerbsfähigkeit abzielt, nicht auf Altersvorsorge.
- Prüfung: Versicherungsbedingungen checken, oft ist eine ärztliche Begutachtung nötig.
Krankengeld bei Rentenbezug
Krankengeld bei Rentenbezug: Rentner erhalten in der Regel kein Krankengeld, da sie nicht mehr erwerbstätig sind:
- Ausnahme: Rentner mit Hinzuverdienst (z. B. Minijob) können Krankengeld erhalten, wenn sie krankheitsbedingt ausfallen. Höhe: 70 % des Bruttoeinkommens, maximal 90 % des Nettoeinkommens.
- Voraussetzung: Mindestens 6 Wochen Krankheit, Antrag bei der Krankenkasse.
Bürgergeld bei Rentenbezug
Bürgergeld bei Rentenbezug: Bürgergeld ist für einkommensschwache Rentner möglich, wenn die Rente nicht zum Lebensunterhalt reicht:
- Voraussetzung: Einkommen unter dem Existenzminimum (2025: ca. 563 Euro monatlich plus angemessene Wohnkosten).
- Anrechnung: Rente wird voll angerechnet, Vermögen bis 10.000 Euro (Schonvermögen) bleibt unberücksichtigt.
- Antrag: Beim Jobcenter, mit Nachweis von Rente und Lebenshaltungskosten.
Fondsgebundener Rentenbezug
Fondsgebundener Rentenbezug: Renten aus fondsgebundenen Rentenversicherungen (private Vorsorge):
- Funktion: Rentenzahlungen basieren auf der Wertentwicklung von Fonds, mit Risiko von Schwankungen.
- Steuerpflicht: Nur der Ertragsanteil (ca. 50–70 %) ist steuerpflichtig, abhängig vom Alter beim Rentenbeginn.
- Vorteil: Potenziell höhere Renditen als bei klassischen Rentenversicherungen.
Rentenbezug mit Zurechnungszeit
Rentenbezug mit Zurechnungszeit: Zurechnungszeiten sind fiktive Versicherungszeiten, die die Rente erhöhen:
- Beispiel: Bei Erwerbsminderungsrente werden Zeiten bis zum Alter 62 angerechnet, um die Rente zu erhöhen.
- Effekt: Höhere Rentenpunkte, z. B. 40 Jahre statt 30 Jahre Versicherungszeit.
Gesundheit und Selbstbestimmung für Rentner
Rentner mit Rentenbezug stehen oft vor gesundheitlichen Herausforderungen, z. B. Herzkrankheiten wie Herzinsuffizienz oder Vorhofflimmern. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bei einem Kardiologen sind entscheidend, um Risiken wie Herzstillstand zu minimieren. Der Rentenbezug, ergänzt durch Hinzuverdienst oder Bürgergeld, sichert finanzielle Stabilität und fördert die Selbstbestimmung, besonders bei schwerwiegenden Erkrankungen.
Nicht wiederbeleben und tragbare DNR-Anordnung: Wichtige Entscheidungen
Ein zentrales Thema, das im Zusammenhang mit Rentnern relevant wird, insbesondere bei älteren Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Herzinsuffizienz, Vorhofflimmern oder nach einem Myokardinfarkt, ist die Patientenverfügung. Diese medizinische Verfügung legt fest, dass im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstands keine Herz-Lungen-Wiederbelebung oder andere lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden. Besonders bei Rentnern, die unheilbar erkrankt sind oder eine stark eingeschränkte Lebensqualität haben, entscheiden sich viele für eine solche Anordnung, um unnötiges Leiden zu vermeiden.
Die tragbare DNR-Anordnung ermöglicht es, diese Entscheidung sichtbar zu machen, ähnlich einem No-CPR-Tattoo. Sie stellt sicher, dass Rettungskräfte oder Ärzte im Notfall die Wünsche des Betroffenen sofort erkennen.
Die Erstellung einer Patientenverfügung, unterstützt durch Beratungen von Organisationen wie der Verbraucherzentrale oder Afilio, sollte frühzeitig erfolgen, idealerweise solange die betroffene Person noch entscheidungsfähig ist. Beratungen durch Ärzte, Palliativteams oder Hospizdienste helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann ergänzend die Patientenwille sichern, um die Autonomie zu wahren – gerade in Situationen, wo gesundheitliche Probleme wie Herzstillstand oder kardiogener Schock auftreten können.
Fazit
Rentenbezug ist die Grundlage der finanziellen Absicherung für die 21 Millionen Rentner in Deutschland. Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt mit Rentenbezug und Hinzuverdienst bei Rentenbezug sind seit 2023 ohne Grenzen möglich, z. B. durch einen Minijob bei Rentenbezug. Rentenbezug und Weiterarbeiten erhöht Rentenansprüche durch zusätzliche Beiträge (Rentenbezug mit Zurechnungszeit). Rentenbezug im Ausland ist weltweit möglich, mit steuerlichen und versicherungsrechtlichen Anpassungen. Steuer bei Rentenbezug betrifft 85 % der Rente, bleibt aber oft steuerfrei unter dem Steuerfreibetrag bei Rentenbezug (2025: 12.096 Euro). Kinderfreibetrag bei Rentenbezug reduziert die Steuerlast für Eltern. Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Rentenbezug: Meist bis zum Altersrentenbeginn, abhängig vom Vertrag. Krankengeld bei Rentenbezug ist bei Hinzuverdienst möglich, Bürgergeld bei Rentenbezug für einkommensschwache Rentner verfügbar. Fondsgebundener Rentenbezug bietet Renditechancen mit Risiken. Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Rentenbezug steigert die Rente durch Zuschläge. Gesundheitliche Vorsorge bei einem Kardiologen ist entscheidend, da Herzkrankheiten wie Herzstillstand häufig sind. Eine Patientenverfügung schützt die Patientenrechte bei kritischen Erkrankungen.
Die Regelungen zum Rentenbezug werfen auch ethische Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Entscheidungen am Lebensende. Für manche Rentner ist es wichtig, im Voraus festzulegen, dass sie in bestimmten Situationen keine Cardiopulmonale Reanimation wünschen. Eine tragbare DNR-Anordnung (Do Not Resuscitate) ermöglicht es, diesen Wunsch klar zu kommunizieren. Dies unterstützt die Patientensouveränität und den Patientenwillen in kritischen Momenten.