Reanimieren trotz patientenverfügung

IIm Notfall kann es trotz klar formulierten Patientenverfügungen vorkommen, dass reanimiert wird. Erfahren Sie hier, warum es zu „reanimieren trotz Patientenverfügung“ kommen kann und wie Sie mit einer DNR-Anordnung den ausdrücklichen Wunsch, „nicht wiederbeleben“ zu werden, unmissverständlich festlegen – und somit das Risiko ungewollter Wiederbelebungsmaßnahmen minimieren.

Herausforderungen: Reanimieren trotz Patientenverfügung

Auch wenn Patientenverfügungen den eigenen Willen dokumentieren, kommt es immer wieder zu Fällen, in denen im Notfall dennoch Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden. Gründe hierfür können sein:

  • Unklare Formulierungen: Wenn die Verfügung nicht eindeutig genug ist, besteht Interpretationsspielraum.
  • Zeitdruck im Notfall: Rettungskräfte müssen oft innerhalb weniger Sekunden Entscheidungen treffen.
  • Fehlende Zugänglichkeit: Wenn die Patientenverfügung nicht schnell auffindbar ist, wird häufig standardmäßig reanimiert.

Diese Faktoren können dazu führen, dass trotz des ausdrücklichen Wunsches, „nicht wiederbeleben“ zu werden, eine Reanimation erfolgt.

Der ausdrückliche Wunsch, im Falle eines Herzstillstands „nicht wiederbeleben“ zu werden, sollte klar und rechtssicher festgehalten sein. Eine gut formulierte Patientenverfügung ist der erste Schritt, aber allein oft nicht ausreichend, um im akuten Notfall Missverständnisse zu vermeiden. Es ist daher wichtig, diesen Willen zusätzlich deutlich zu kommunizieren.

DNR-Anordnung: Der Schlüssel zur Sicherheit

Eine DNR-Anordnung (Do Not Resuscitate) bietet eine effektive Möglichkeit, den eigenen Willen zu untermauern und das Risiko eines reanimieren trotz Patientenverfügung erheblich zu verringern. Mit einer DNR-Anordnung:

  • Klare Ansage: Ist für medizinisches Personal eindeutig erkennbar und rechtlich bindend.
  • Schneller Zugriff: Kann als tragbares Dokument immer griffbereit mitgeführt werden.
  • Ergänzung zur Patientenverfügung: Verstärkt die Aussage, dass im Notfall keine Wiederbelebungsmaßnahmen erfolgen sollen.

Indem Sie eine DNR-Anordnung zusätzlich zur Patientenverfügung tragen, minimieren Sie das Risiko, dass im Notfall entgegen Ihres Willens reanimiert wird.

Fazit

Das Phänomen des „reanimieren trotz Patientenverfügung“ stellt für viele Menschen eine große Sorge dar. Um Ihren klaren Wunsch, „nicht wiederbeleben“ zu werden, auch im Notfall durchzusetzen, empfiehlt es sich, zusätzlich eine DNR-Anordnung zu erstellen und stets bei sich zu tragen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille – auch unter hohem Zeitdruck und in stressigen Situationen – von Rettungskräften und medizinischem Personal respektiert wird.