Patientenverfügung Keine Wiederbelebungsmaßnahmen

Die Entscheidung, ob Wiederbelebungsmaßnahmen im Notfall eingeleitet werden sollen, ist eine der zentralen Fragen in einer Patientenverfügung. Viele Menschen möchten im Falle eines Herzstillstands oder einer anderen lebensbedrohlichen Situation keine Reanimation, um ein Leben in schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung zu vermeiden. In diesem Zusammenhang werden Begriffe wie „nicht wiederbeleben“ und „DNR-Anordnung“ (Do Not Resuscitate) besonders wichtig.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein rechtlich verbindliches Dokument, in dem Sie Ihre persönlichen medizinischen Behandlungswünsche festlegen. Sie gibt Ärzten, Pflegepersonal und Ihren Angehörigen klare Anweisungen, wie in bestimmten gesundheitlichen Situationen gehandelt werden soll. Besonders relevant ist die Frage, ob Sie im Notfall Wiederbelebungsmaßnahmen wie Herz-Lungen-Reanimation oder den Einsatz eines Defibrillators wünschen.

Was bedeutet „Keine Wiederbelebungsmaßnahmen“?

Mit der Anweisung „keine Wiederbelebungsmaßnahmen“ erklären Sie, dass in einer medizinischen Notfallsituation keine lebensrettenden Eingriffe unternommen werden sollen, wenn Ihr Herz oder Ihre Atmung versagen. Dies kann aus persönlichen, ethischen oder gesundheitlichen Gründen gewünscht sein.

Die Anweisung wird oft durch die Abkürzung DNR („Do Not Resuscitate“) oder in Deutschland auch als „nicht wiederbeleben“ bezeichnet. Es ist wichtig, dass dieser Wunsch klar und eindeutig in Ihrer Patientenverfügung formuliert wird, damit Ärzte und Angehörige im Ernstfall entsprechend handeln.

Warum eine DNR-Anordnung in der Patientenverfügung sinnvoll sein kann

Viele Menschen entscheiden sich für eine DNR-Anordnung, um:

  • Leiden zu vermeiden: Wiederbelebungsmaßnahmen können körperlich belastend sein und führen nicht immer zu einer zufriedenstellenden Lebensqualität.
  • Autonomie zu bewahren: Mit einer Patientenverfügung und der Anweisung „nicht wiederbeleben“ legen Sie selbst fest, wie mit Ihrem Körper im Notfall umgegangen wird.
  • Familienangehörige zu entlasten: Ihre Angehörigen werden nicht in die schwierige Lage versetzt, solche Entscheidungen selbst treffen zu müssen.

Wie wird „nicht wiederbeleben“ in der Patientenverfügung formuliert?

Damit Ihre Anweisung rechtlich verbindlich ist, sollte sie klar und präzise formuliert werden. Ein Beispiel für eine Formulierung könnte sein:

„Ich wünsche keine Wiederbelebungsmaßnahmen (Herz-Lungen-Reanimation, Defibrillation oder ähnliche Eingriffe), falls mein Herz oder meine Atmung versagen.“

Alternativ kann auch der Begriff DNR-Anordnung verwendet werden:

„Hiermit verfüge ich eine DNR-Anordnung (Do Not Resuscitate). Es sollen keine Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt werden.“

Tragen einer DNR-Anordnung

Zusätzlich zu einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie auch eine tragbare DNR-Anordnung verwenden. Diese kann in Form einer Halskette bei Ihnen getragen werden. Eine Formulierung auf solchen DNR-Anordnungen lautet:

Nicht Wiederbeleben

und

Ich verbiete unter allen Umständen jede Form der Wiederbelebung an mir.

Dies stellt sicher, dass Ersthelfer oder medizinisches Personal im Notfall sofort über Ihren Wunsch informiert sind.

Wichtige rechtliche Hinweise

  1. Schriftliche Form: Eine Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen und von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein.
  2. Regelmäßige Überprüfung: Prüfen Sie Ihre Patientenverfügung regelmäßig und passen Sie sie bei Bedarf an.
  3. Hinterlegung und Zugänglichkeit: Stellen Sie sicher, dass Ihre Patientenverfügung für Ihre Ärzte und Angehörigen leicht zugänglich ist.

Fazit

Die Festlegung von „keine Wiederbelebungsmaßnahmen“ oder die Aufnahme einer DNR-Anordnung in Ihre Patientenverfügung ist ein wichtiger Schritt, um Ihre persönlichen Werte und Wünsche in medizinischen Extremsituationen zu respektieren.