„No CPR“ steht für „No Cardiopulmonary Resuscitation“ und ist ein international anerkanntes Kürzel, das den Wunsch ausdrückt, auf lebensrettende Maßnahmen wie die kardiopulmonale Reanimation (CPR) zu verzichten. In der Schweiz gewinnt dieser Begriff zunehmend an Bedeutung, besonders in medizinischen und ethischen Diskussionen rund um Patientenverfügungen und Selbstbestimmungsrechte.
Was bedeutet „No CPR“?
„No CPR“ signalisiert, dass eine Person keine Wiederbelebungsmaßnahmen wünscht, falls es zu einem Herzstillstand oder Atemstillstand kommt. Diese Entscheidung wird oft von Personen getroffen, die an schweren oder unheilbaren Krankheiten leiden und keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr wünschen.
Rechtlicher Rahmen in der Schweiz
In der Schweiz kann der Wunsch nach „No CPR“ in einer Patientenverfügung festgelegt werden. Eine solche Verfügung muss klar und unmissverständlich formuliert sein, um sicherzustellen, dass Ärzte und medizinisches Personal den Willen des Patienten respektieren. Das Schweizer Recht sieht vor, dass eine Patientenverfügung rechtlich bindend ist, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Klebetattoo oder Pflaster?
Ganz nach Ihren Vorlieben können Sie sich auch entweder für ein Klebetattoo oder ein Pflaster entscheiden. Das Pflaster ist vor der Nutzung jeweils zu unterschreiben, was Ihren Willen zusätzlich verstärkt und je nach Hauttyp und Aktivitäten ca. 3 Tage hält. Das Klebetattoo hält 7–10 Tage.
Jedoch sollte beachtet werden, dass sowohl das Pflaster als auch das Klebetattoo nur eine temporäre Lösung darstellen. Für eine dauerhafte und zuverlässige Darstellung Ihres Willens ist eine tragbare DNR-Anordnung, wie eine Halskette, eine deutlich bessere Alternative. Diese sind nicht nur langlebiger, sondern können auch schneller und eindeutiger vom medizinischen Personal erkannt und beachtet werden, was in der Schweiz besonders wichtig ist, um Ihren Willen im Ernstfall sicherzustellen.
Umsetzung in der Praxis
Im Notfall ist es für das medizinische Personal entscheidend, schnell auf den Willen des Patienten zugreifen zu können. Es ist daher ratsam, eine Kopie der Patientenverfügung bei sich zu tragen oder sie im elektronischen Patientendossier (EPD) zu hinterlegen. Ein „No CPR“-Hinweis kann auch auf anderen Wegen, wie etwa einem Armband oder einer Tätowierung, sichtbar gemacht werden, wobei letztere jedoch rechtlich nicht bindend ist.
Wichtige Überlegungen
Die Entscheidung, auf Reanimationsmaßnahmen zu verzichten, sollte sorgfältig überdacht und mit Ärzten sowie Angehörigen besprochen werden. Es ist auch wichtig zu wissen, dass die Umsetzung einer „No CPR“-Entscheidung je nach Kanton variieren kann, weshalb eine rechtliche Beratung empfohlen wird.
Fazit
„No CPR“ ist ein klarer Ausdruck des Patientenwillens, der in der Schweiz rechtlich berücksichtigt wird, sofern er korrekt dokumentiert ist. Personen, die diesen Wunsch haben, sollten sicherstellen, dass ihre Entscheidung in einer Patientenverfügung festgehalten wird, um im Ernstfall respektiert zu werden. Eine tragbare DNR-Anordnung, wie eine Halskette, bietet dabei eine verlässliche und langfristige Lösung, um Ihren Willen unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen.