No CPR Tattoo: Bedeutung und rechtliche Aspekte in der Schweiz

Was ist ein „No CPR Tattoo“?

Ein „No CPR Tattoo“ (No Cardiopulmonary Resuscitation Tattoo) ist eine dauerhafte Körpermarkierung, die den Wunsch des Trägers ausdrückt, im Falle eines Herz- oder Atemstillstands nicht wiederbelebt zu werden. Solche Tattoos können verschiedene Formen annehmen, darunter einfache Schriftzüge wie „Do Not Resuscitate“ oder Symbole, die auf die Verweigerung von lebensrettenden Maßnahmen hinweisen.

Warum entscheiden sich Menschen für ein „No CPR Tattoo“?

Menschen, die sich für ein „No CPR Tattoo“ entscheiden, möchten sicherstellen, dass ihre Wünsche bezüglich einer Reanimation respektiert werden, insbesondere in Situationen, in denen sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Einwilligung zu geben oder zu verweigern. Oftmals sind es Personen mit schweren, unheilbaren Krankheiten, die sich vor den möglichen Folgen einer Reanimation schützen möchten, wie z.B. einem langwierigen Leidensweg oder einer niedrigen Lebensqualität.

Rechtliche Situation in der Schweiz

In der Schweiz ist die rechtliche Anerkennung eines „No CPR Tattoos“ nicht eindeutig geregelt. Mediziner sind verpflichtet, im Notfall Leben zu retten. Ein Tattoo allein reicht in den meisten Fällen nicht aus, um als rechtsverbindliche Anweisung zu gelten. Es kann jedoch als Hinweis auf den Willen des Patienten dienen, insbesondere wenn keine andere Form einer Patientenverfügung vorhanden ist.

Die Rolle einer Patientenverfügung

Um sicherzustellen, dass der Wunsch nach keiner Reanimation rechtlich bindend ist, sollten Schweizer Bürger eine formelle Patientenverfügung verfassen. Diese sollte klar und deutlich festhalten, unter welchen Umständen lebensverlängernde Maßnahmen wie die Reanimation abgelehnt werden. Ein „No CPR Tattoo“ kann in dieser Verfügung erwähnt werden, um den Willen des Patienten zusätzlich zu bekräftigen.

Bedeutung für medizinisches Personal

Für Ärzte und Rettungskräfte ist die Situation oft schwierig. In einem Notfall zählt jede Sekunde, und es bleibt in der Regel keine Zeit, nach einer Patientenverfügung zu suchen. Daher ist es wichtig, dass Angehörige oder Pflegepersonal über den Wunsch des Patienten informiert sind und dies dem medizinischen Team im Notfall sofort mitteilen.

Schlussfolgerung

Ein „No CPR Tattoo“ kann ein starkes persönliches Statement sein, ist aber in der Schweiz allein nicht rechtsverbindlich. Um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden, sollten Sie unbedingt eine schriftliche Patientenverfügung erstellen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und Ihren Angehörigen über Ihre Entscheidung, um Missverständnisse im Ernstfall zu vermeiden.