„Nicht Wiederbeleben“-Tattoo als Willenserklärung

Das „Nicht Wiederbeleben“-Tattoo ist eine zunehmend beliebte Methode, um medizinische Wünsche klar und unmissverständlich zu kommunizieren. Es dient als persönliche Willenserklärung für den Fall, dass der Träger sich in einer Situation befindet, in der eine Wiederbelebung erforderlich wäre. In diesem Artikel erfahren Sie, was ein „Nicht Wiederbeleben“-Tattoo ist, warum es sinnvoll sein kann und wie es rechtlich und medizinisch interpretiert wird.

Was ist ein „Nicht Wiederbeleben“-Tattoo?

Ein „Nicht Wiederbeleben“-Tattoo ist eine dauerhafte Körpermarkierung, die den Wunsch des Trägers ausdrückt, im Falle eines medizinischen Notfalls keine Wiederbelebungsmaßnahmen zu erhalten. Es kann sich um ein Symbol, einen Text oder eine Kombination aus beidem handeln. Dieses Tattoo wird oft an gut sichtbaren Stellen angebracht, um sicherzustellen, dass es im Notfall von medizinischem Personal leicht erkannt wird.

Warum ein „Nicht Wiederbeleben“-Tattoo?

Ein „Nicht Wiederbeleben“-Tattoo kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:

  • Klarheit und Sichtbarkeit: Im Gegensatz zu schriftlichen Verfügungen oder Ausweisen ist ein Tattoo immer bei Ihnen und kann in kritischen Momenten schnell entdeckt werden.
  • Persönliche Entscheidung: Es ermöglicht Ihnen, Ihre medizinischen Wünsche klar und unmissverständlich zu dokumentieren, unabhängig von der Verfügbarkeit von Dokumenten.
  • Unterschiedliche Bedürfnisse: Für Menschen, die Schwierigkeiten haben, regelmäßig Dokumente zu aktualisieren oder bei sich zu tragen, bietet ein Tattoo eine dauerhafte Lösung.

Rechtliche und Medizinische Aspekte

Obwohl ein „Nicht Wiederbeleben“-Tattoo den Wunsch des Trägers deutlich macht, ist es wichtig zu beachten, dass es rechtlich nicht als offizielles Dokument für medizinische Anweisungen anerkannt ist. In Deutschland wird üblicherweise eine schriftliche „Nicht Wiederbeleben“-Verfügung (DNR-Anordnung) benötigt, um rechtlich bindend zu sein. Das Tattoo kann jedoch als zusätzlicher Hinweis dienen und das medizinische Personal auf Ihre Wünsche aufmerksam machen.

Anwendung und Platzierung

Das Tattoo sollte an einem Ort platziert werden, der in Notfällen leicht sichtbar ist. Beliebte Stellen sind beispielsweise das Handgelenk oder der Unterarm. Stellen Sie sicher, dass das Tattoo klar und leserlich ist, um Missverständnisse zu vermeiden.

Fazit

Ein „Nicht Wiederbeleben“-Tattoo kann eine hilfreiche Ergänzung zu anderen Formen der medizinischen Willenserklärung sein. Es bietet eine sichtbare und persönliche Art, Ihre Wünsche auszudrücken. Dennoch ist es ratsam, ergänzend dazu eine offizielle DNR-Anordnung zu erstellen und diese regelmäßig zu aktualisieren.

Wichtige Hinweise

  • Beratung: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder einer medizinischen Fachkraft über Ihre Wünsche und die besten Möglichkeiten, diese zu dokumentieren.
  • Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass Ihre Entscheidung auch in offiziellen Dokumenten festgehalten wird, um rechtliche Klarheit zu gewährleisten.

Für weitere Informationen oder Beratung über medizinische Willenserklärungen und „Nicht Wiederbeleben“-Anordnungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.