Müssen Pflegekräfte trotz Patientenverfügung reanimieren?

Im Notfall stehen Pflegekräfte häufig vor der schwierigen Entscheidung: Müssen Pflegekräfte trotz Patientenverfügung reanimieren? Auch wenn in einer Patientenverfügung klar der Wunsch festgehalten ist, nicht wiederbelebt zu werden, kommt es immer wieder vor, dass im Ernstfall Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt werden. Erfahren Sie hier, wie Sie mit einer DNR-Anordnung Ihren Willen eindeutig kommunizieren und das Risiko unerwünschter Reanimationen minimieren können.

Herausforderungen im Notfall

Eine Patientenverfügung soll den individuellen Willen dokumentieren – insbesondere den Wunsch, nicht wiederbelebt zu werden. Trotzdem berichten viele Betroffene, dass Pflegekräfte trotz Patientenverfügung reanimieren. Gründe hierfür sind:

  • Unklare Formulierungen: Wenn die Verfügung mehrdeutig ist, bleibt oft Raum für Interpretationen.
  • Zeitdruck und Stress: In Notfallsituationen müssen Pflegekräfte schnell handeln. Ohne eindeutige Hinweise wird meist der Standard-Notfallalgorithmus angewendet.
  • Fehlende Zugänglichkeit: Ist die Patientenverfügung nicht sofort verfügbar, erfolgt oft automatisch eine Wiederbelebung.

Der Wunsch: Nicht wiederbeleben

Der ausdrückliche Wunsch, nicht wiederbelebt zu werden, muss klar und rechtssicher formuliert sein. Es reicht oft nicht, diesen Wunsch in einer allgemeinen Patientenverfügung zu vermerken – er muss unmissverständlich und für alle Beteiligten nachvollziehbar sein. Nur so kann verhindert werden, dass im Notfall dennoch eine Reanimation erfolgt.

DNR-Anordnung – Ihr zusätzlicher Schutz

Eine DNR-Anordnung (Do Not Resuscitate) stellt eine Ergänzung zur Patientenverfügung dar. Sie signalisiert dem medizinischen Personal eindeutig, dass im Falle eines Herzstillstands keine Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen.

Vorteile einer DNR-Anordnung:

  • Eindeutigkeit: Die Anordnung ist klar formuliert und lässt keinen Interpretationsspielraum.
  • Schnelle Verfügbarkeit: Werden DNR-Anordnungen als tragbares Dokument, kann im Ernstfall schnell auf Ihren Willen hingewiesen werden.
  • Rechtliche Absicherung: Eine DNR-Anordnung stärkt Ihre Patientenverfügung und sorgt dafür, dass der Wunsch, nicht wiederbelebt zu werden, auch wirklich umgesetzt wird.

Wie können Sie Ihren Willen sichern?

Um das Risiko zu minimieren, dass Pflegekräfte trotz Patientenverfügung reanimieren, sollten Sie folgende Maßnahmen in Betracht ziehen:

  • Klare Formulierung: Schreiben Sie Ihre Patientenverfügung so, dass der Wunsch, nicht wiederbelebt zu werden, eindeutig und unmissverständlich festgehalten wird.
  • Ergänzende DNR-Anordnung: Ergänzen Sie Ihre Verfügung mit einer DNR-Anordnung. So wird Ihr Wille zusätzlich rechtlich abgesichert.
  • Ständige Mitführung: Sorgen Sie dafür, dass Ihre DNR-Anordnung jederzeit tragt.
  • Kommunikation: Informieren Sie Ihr medizinisches Betreuungspersonal und Ihre Angehörigen über Ihre Wünsche, um Missverständnisse im Notfall zu vermeiden.

Fazit

Die Frage „Müssen Pflegekräfte trotz Patientenverfügung reanimieren?“ ist von großer Bedeutung für alle, die im Voraus ihren Willen bezüglich Notfallmaßnahmen festlegen möchten. Durch eine klar formulierte Patientenverfügung und die zusätzliche Absicherung mittels einer DNR-Anordnung können Sie sicherstellen, dass Ihr ausdrücklicher Wunsch, nicht wiederbelebt zu werden, auch im Notfall respektiert wird. Treffen Sie heute die notwendigen Vorkehrungen, um Ihre Selbstbestimmung und Würde im Ernstfall zu wahren.