Malteser Hilfsdienst: Patientenverfügung, „Nicht wiederbeleben“ und die tragbare DNR-Anordnung

Willkommen auf unserer Informationsseite zum Thema Patientenverfügung beim Malteser Hilfsdienst, mit einem besonderen Fokus auf die Anweisung „Nicht wiederbeleben“ und die tragbare DNR-Anordnung. Als katholische Hilfsorganisation setzen sich die Malteser für die Unterstützung von Menschen in Not ein – dazu gehört auch, Ihnen dabei zu helfen, Ihre medizinischen Wünsche rechtlich abzusichern. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Selbstbestimmung mit Hilfe des Malteser Hilfsdienstes zu wahren.

Was bietet der Malteser Hilfsdienst zur Patientenverfügung?

Der Malteser Hilfsdienst ist weit mehr als nur ein Rettungsdienst – er unterstützt Menschen in allen Lebenslagen, auch bei der Vorsorge für medizinische Notfälle. Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, mit dem Sie festlegen können, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Der Malteser Hilfsdienst bietet hierfür umfassende Hilfsmittel, darunter kostenlose Vorlagen, einen Online-Assistenten und persönliche Beratung, um Ihre Wünsche – etwa die Anweisung „Nicht wiederbeleben“ – klar zu formulieren.

Die Malteser legen großen Wert darauf, dass Ihre Patientenverfügung verständlich, individuell und rechtlich verbindlich ist. Besonders die Thematik rund um „Nicht wiederbeleben“ um sicherzustellen, dass Ihre Entscheidungen im Notfall respektiert werden.

„Nicht wiederbeleben“ in der Patientenverfügung

Die Anweisung „Nicht wiederbeleben“ (englisch: Do Not Resuscitate, DNR) bedeutet, dass im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstands keine Wiederbelebungsmaßnahmen (CPR) durchgeführt werden sollen. Diese Entscheidung kann aus gesundheitlichen, ethischen oder persönlichen Gründen getroffen werden, etwa bei schwerer Krankheit oder im hohen Alter. Der Malteser Hilfsdienst hilft Ihnen, eine solche DNR-Anweisung in Ihrer Patientenverfügung präzise zu integrieren.

Warum ist „Nicht wiederbeleben“ wichtig?

  • Selbstbestimmung: Sie behalten die Kontrolle über Ihre medizinische Versorgung.
  • Vermeidung unnötiger Eingriffe: Eine Wiederbelebung kann in bestimmten Fällen mehr Leid als Nutzen bringen.
  • Klarheit im Notfall: Eine klare Anweisung entlastet Angehörige und Rettungskräfte, wie die des Malteser Hilfsdienstes, von schwierigen Entscheidungen.

Der Malteser Hilfsdienst stellt sicher, dass Ihre DNR-Anweisung medizinisch sinnvoll und rechtlich wasserdicht ist, indem er Sie bei der Formulierung unterstützt – etwa durch den Online-Assistenten oder Beratung vor Ort.

Die tragbare DNR-Anordnung: Praktische Unterstützung

Eine tragbare DNR-Anordnung macht Ihre Entscheidung, nicht wiederbelebt zu werden, auch außerhalb von Kliniken sofort erkennbar.

Unterstützung durch den Malteser Hilfsdienst

Der Malteser Hilfsdienst bietet zahlreiche Ressourcen, um Ihre Patientenverfügung zu erstellen und Ihre Wünsche wie „Nicht wiederbeleben“ festzuhalten:

  • Kostenlose Downloads: Vorlagen für Patientenverfügungen, die auch Platz für eine DNR-Anordnung bieten, stehen auf der Malteser-Website bereit.
  • Online-Assistent: Ein benutzerfreundliches Tool, das medizinische, rechtliche und ethische Informationen liefert und Sie durch den Prozess leitet.
  • Persönliche Beratung: In vielen Städten bieten Malteser-Beratungsstellen Unterstützung an, etwa durch Hospizkoordinatoren oder Fachkräfte.
  • Aktuelle Rechtsprechung: Die Malteser integrieren stets die neuesten gesetzlichen Änderungen, wie das Betreuungsrecht von 2009, in ihre Vorlagen.

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland regelt § 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Eine tragbare DNR-Anordnung ist dann gültig, wenn sie:

  • Schriftlich vorliegt,
  • Von Ihnen unterschrieben ist,
  • Ihre aktuelle Situation eindeutig beschreibt.

Der Malteser Hilfsdienst betont, dass eine präzise Formulierung entscheidend ist, damit Ihre Wünsche respektiert werden.

Häufige Fragen zum Malteser Hilfsdienst und Patientenverfügungen

Wie oft sollte ich meine Patientenverfügung aktualisieren?

Der Malteser Hilfsdienst empfiehlt, Ihre Verfügung regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf zu aktualisieren, solange Sie entscheidungsfähig sind.

Wird eine tragbare DNR-Anordnung im Ausland anerkannt?

Die Gültigkeit variiert je nach Land. Der Malteser Hilfsdienst rät, eine zweisprachige Version mitzuführen und sich vor Reisen zu informieren.

Was passiert, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?

Ohne klare Anweisung entscheiden Ärzte oder Bevollmächtigte nach Ihrem mutmaßlichen Willen. Eine Patientenverfügung vom Malteser Hilfsdienst schafft hier Sicherheit.

Fazit: Selbstbestimmung mit dem Malteser Hilfsdienst sichern

Der Malteser Hilfsdienst ist Ihr verlässlicher Partner, wenn es darum geht, eine Patientenverfügung zu erstellen, die Ihre Wünsche – wie „Nicht wiederbeleben“ – klar festhält. Mit einer tragbaren DNR-Anordnung stellen Sie sicher, dass Ihre Entscheidung auch im Notfall respektiert wird. Nutzen Sie die kostenlosen Vorlagen, den Online-Assistenten oder die persönliche Beratung der Malteser, um Ihre Vorsorge zu optimieren.

Nicht wiederbeleben DNR-Anordnung
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