Die Frage, ob Wiederbelebungsmaßnahmen im Notfall durchgeführt werden sollen, ist für viele Menschen eine wichtige Entscheidung. Begriffe wie „keine Wiederbelebungsmaßnahmen“, „nicht wiederbeleben“ und „DNR-Anordnung“ (Do Not Resuscitate) spielen dabei eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die eigenen Behandlungswünsche in einer Patientenverfügung festzuhalten.
Was bedeutet „keine Wiederbelebungsmaßnahmen“?
Mit „keine Wiederbelebungsmaßnahmen“ erklären Sie, dass Sie im Notfall keine medizinischen Maßnahmen wie Herz-Lungen-Reanimation, Defibrillation oder den Einsatz von Beatmungsgeräten wünschen. Diese Entscheidung wird oft in einer Patientenverfügung oder einer DNR-Anordnung festgehalten, um sicherzustellen, dass Ihr Wille von Ärzten und Pflegepersonal respektiert wird.
Warum eine DNR-Anordnung sinnvoll sein kann
Viele Menschen entscheiden sich für eine DNR-Anordnung, um:
- Leiden zu vermeiden: Wiederbelebungsmaßnahmen sind oft körperlich belastend und können zu schweren gesundheitlichen Einschränkungen führen.
- Autonomie zu bewahren: Mit der Anweisung „nicht wiederbeleben“ legen Sie selbst fest, welche medizinischen Eingriffe Sie wünschen.
- Familienangehörige zu entlasten: Ihre Liebsten müssen keine schwierigen Entscheidungen treffen, da Ihr Wille klar dokumentiert ist.
Wie formuliere ich „keine Wiederbelebungsmaßnahmen“?
Damit Ihr Wunsch rechtlich bindend ist, muss er klar und präzise formuliert sein. Beispiele:
- „Ich wünsche keine Wiederbelebungsmaßnahmen, falls mein Herz oder meine Atmung versagen.“
- „Ich verfüge hiermit eine DNR-Anordnung (Do Not Resuscitate). Es sollen keine Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt werden.“
Tragbare DNR-Anordnungen
Zusätzlich zur Patientenverfügung können Sie eine tragbare DNR-Anordnung verwenden. Diese wird in Form einer Halskette getragen und enthält die Worte:
- „Nicht Wiederbeleben“
- „Ich verbiete unter allen Umständen jede Form der Wiederbelebung an mir.“
Dies stellt sicher, dass Ersthelfer und medizinisches Personal sofort über Ihren Wunsch informiert sind.
Prüfen und aktualisieren Sie Ihre Dokumente, um sicherzustellen, dass sie Ihrem aktuellen Willen entsprechen. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Patientenverfügung für Ärzte und Angehörige leicht zugänglich ist.
Fazit
Die Entscheidung für „keine Wiederbelebungsmaßnahmen“ oder eine DNR-Anordnung ist ein bedeutender Schritt, um Ihre persönlichen Werte und Wünsche in medizinischen Extremsituationen zu respektieren. Eine klar formulierte Patientenverfügung und eine tragbare Anordnung können sicherstellen, dass Ihr Wille jederzeit beachtet wird.