Herzinsuffizienztherapie umfasst medikamentöse und nicht-medikamentöse Maßnahmen zur Behandlung von Herzinsuffizienz, einer Erkrankung, bei der das Herz nicht ausreichend Blut pumpt, um den Körper mit Sauerstoff zu versorgen. Sie zielt auf Symptomlinderung, Lebensqualitätsverbesserung und Verlängerung der Lebenserwartung ab. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Leitlinien, die Säulen der Therapie, Medikamente und die Verbindung zur Selbstbestimmung.
Was ist Herzinsuffizienztherapie?
Die Herzinsuffizienztherapie kombiniert medikamentöse, interventionelle und lebensstilbasierte Ansätze, um die Symptome von Herzschwäche wie Atemnot, Ödeme und Müdigkeit zu lindern und die Herzfunktion zu unterstützen. Sie wird individuell an die Schwere (NYHA-Stadien I–IV) und Ursache (z. B. koronare Herzkrankheit, Kardiomyopathie) angepasst. Die Therapie folgt evidenzbasierten Leitlinien und basiert auf den sogenannten Säulen der Behandlung.
Herzinsuffizienztherapie Leitlinie / Leitlinie Herzinsuffizienztherapie
Die Herzinsuffizienztherapie Leitlinie, insbesondere die der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC), bietet evidenzbasierte Empfehlungen:
- Diagnostik: EKG, Echokardiographie, Natriuretische Peptide (BNP/NT-proBNP), Koronarangiographie bei Verdacht auf Ischämie.
- Therapieziele: Reduktion von Symptomen, Verhinderung von Krankenhausaufenthalten, Verbesserung der Prognose.
- Medikamentöse Therapie: Kombination aus ACE-Hemmern/ARNI, Betablockern, MRA und SGLT2-Inhibitoren (siehe Säulen).
- Gerätebasierte Therapie: Kardioverter-Defibrillator (ICD), kardiale Resynchronisationstherapie (CRT) bei spezifischen Indikationen.
- Lebensstil: Salzarme Ernährung, Bewegung, Rauchstopp, Gewichtsreduktion.
- Überwachung: Regelmäßige Kontrolle von Symptomen, Laborwerten (z. B. Kalium, Nierenfunktion) und Herzfunktion.
Die Leitlinie Herzinsuffizienztherapie wird regelmäßig aktualisiert und ist Standard für Kardiologen in Deutschland.
4 Säulen der Herzinsuffizienztherapie / Säulen der Herzinsuffizienztherapie / 5 Säulen der Herzinsuffizienztherapie
Die 4 Säulen der Herzinsuffizienztherapie beziehen sich auf die medikamentösen Grundpfeiler der Behandlung von Herzinsuffizienz mit reduzierter Ejektionsfraktion (HFrEF), wie in den ESC-Leitlinien definiert:
- ACE-Hemmer/ARNI: Angiotensin-Converting-Enzym-Hemmer (z. B. Enalapril) oder Angiotensin-Rezeptor-Neprilysin-Inhibitoren (z. B. Sacubitril/Valsartan) reduzieren die Herzbelastung und verbessern die Prognose.
- Betablocker: Z. B. Bisoprolol oder Metoprolol, senken die Herzfrequenz und schützen den Herzmuskel.
- Mineralokortikoid-Rezeptor-Antagonisten (MRA): Z. B. Spironolacton oder Eplerenon, verhindern Flüssigkeitsretention und Fibrose.
- SGLT2-Inhibitoren: Z. B. Dapagliflozin oder Empagliflozin, reduzieren kardiovaskuläre Ereignisse und Krankenhausaufenthalte.
Die Säulen der Herzinsuffizienztherapie bilden die Basis der medikamentösen Behandlung, wobei die Kombination aller vier Klassen die Mortalität signifikant senkt.
5 Säulen der Herzinsuffizienztherapie ist ein erweiterter Begriff, der in manchen Kontexten verwendet wird, um nicht-medikamentöse Maßnahmen als fünfte Säule einzubeziehen:
- Nicht-medikamentöse Maßnahmen: Lebensstiländerungen (z. B. Bewegung, salzarme Ernährung), Patientenschulung, Gerätetherapie (ICD/CRT) oder Herztransplantation bei fortgeschrittenen Stadien.
Die ESC-Leitlinien betonen jedoch primär die vier medikamentösen Säulen für HFrEF, während bei Herzinsuffizienz mit erhaltener Ejektionsfraktion (HFpEF) die Therapie weniger standardisiert ist.
Medikamentöse Herzinsuffizienztherapie / Herzinsuffizienztherapie Medikamente
Die Medikamentöse Herzinsuffizienztherapie ist der Kern der Behandlung und umfasst die folgenden Herzinsuffizienztherapie Medikamente:
- ACE-Hemmer/ARNI: Enalapril, Ramipril oder Sacubitril/Valsartan, um Blutdruck und Herzbelastung zu senken.
- Betablocker: Bisoprolol, Carvedilol, Metoprolol, zur Reduktion der Herzfrequenz und Myokardschutz.
- MRA: Spironolacton, Eplerenon, zur Verhinderung von Flüssigkeitsretention.
- SGLT2-Inhibitoren: Dapagliflozin, Empagliflozin, für kardiovaskulären und renalen Schutz.
- Diuretika: Furosemid, Torasemid, zur Behandlung von Ödemen und Atemnot (symptomatisch, keine Prognoseverbesserung).
- Antikoagulanzien: Bei Vorhofflimmern oder Thromben (z. B. Apixaban).
- Weitere: Ivabradin bei persistierender Tachykardie, Digoxin bei symptomatischem Vorhofflimmern.
Die Medikamente werden niedrig dosiert eingeleitet und langsam gesteigert, um Nebenwirkungen wie Hypotonie oder Nierenfunktionsstörungen zu minimieren. Regelmäßige Kontrollen (z. B. Elektrolyte, Nierenwerte) sind essenziell.
Nicht-medikamentöse Maßnahmen
Zusätzlich zur medikamentösen Therapie sind nicht-medikamentöse Maßnahmen entscheidend:
- Lebensstiländerungen: Salzarme Ernährung (<2 g/Tag), Gewichtsreduktion, moderater Sport (z. B. Rehabilitationsprogramme), Rauch- und Alkoholstopp.
- Gerätetherapie: ICD zur Prävention von ventrikulärer Tachykardie, CRT bei asynchroner Kammerkontraktion.
- Interventionelle Verfahren: Koronarangiographie mit Stent bei ischämischer Ursache, Klappenoperation bei Herzklappenfehlern.
- Herztransplantation: Bei endstadium Herzinsuffizienz (NYHA IV).
- Patientenschulung: Selbstmanagement, Erkennung von Verschlechterungen, regelmäßige Gewichtskontrolle.
Diese Maßnahmen ergänzen die medikamentöse Therapie und verbessern die Lebensqualität.
Nicht wiederbeleben und tragbare DNR-Anordnung: Wichtige Entscheidungen
Ein zentrales Thema, das im Zusammenhang mit Herzinsuffizienztherapie relevant wird, insbesondere bei Patienten mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz (NYHA III–IV), wiederholten Krankenhausaufenthalten oder hohem Risiko für Herzstillstand, ist die Patientenverfügung. Diese medizinische Verfügung legt fest, dass im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstands keine Herz-Lungen-Wiederbelebung oder andere lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden. Besonders bei Patienten, die unheilbar erkrankt sind oder eine stark eingeschränkte Lebensqualität haben, entscheiden sich viele für eine solche Anordnung, um unnötiges Leiden zu vermeiden.
Die tragbare DNR-Anordnung ermöglicht es, diese Entscheidung sichtbar zu machen, ähnlich einem No-CPR-Tattoo. Sie stellt sicher, dass Rettungskräfte oder Ärzte im Notfall die Wünsche des Betroffenen sofort erkennen.
Die Erstellung einer Patientenverfügung, unterstützt durch Beratungen von Organisationen wie der Verbraucherzentrale oder Afilio, sollte frühzeitig erfolgen, idealerweise solange die betroffene Person noch entscheidungsfähig ist. Beratungen durch Ärzte, Palliativteams oder Hospizdienste helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann ergänzend die Patientenwille sichern, um die Autonomie zu wahren – gerade in Situationen, wo eine Herzinsuffizienz lebensbedrohliche Komplikationen wie Herzstillstand oder ventrikuläre Tachykardie verursacht.
Fazit
Die Herzinsuffizienztherapie ist ein umfassender Ansatz zur Behandlung von Herzschwäche, der medikamentöse und nicht-medikamentöse Maßnahmen kombiniert. Die 4 Säulen der Herzinsuffizienztherapie – ACE-Hemmer/ARNI, Betablocker, MRA und SGLT2-Inhibitoren – bilden die Basis der medikamentösen Herzinsuffizienztherapie, wie in der Herzinsuffizienztherapie Leitlinie (ESC) beschrieben. Ergänzend können Diuretika, Antikoagulanzien oder Ivabradin eingesetzt werden. Die 5 Säulen der Herzinsuffizienztherapie schließen nicht-medikamentöse Maßnahmen wie Lebensstiländerungen, Gerätetherapie (ICD/CRT) oder Herztransplantation ein. Die Herzinsuffizienztherapie Medikamente werden individuell dosiert, mit regelmäßiger Überwachung von Nierenfunktion und Elektrolyten. Nicht-medikamentöse Ansätze wie salzarme Ernährung und Rehabilitationsprogramme verbessern die Prognose. Die Leitlinie Herzinsuffizienztherapie betont eine individualisierte Therapie zur Reduktion von Symptomen und Mortalität. Eine Patientenverfügung schützt die Patientenrechte bei fortgeschrittener Herzinsuffizienz, insbesondere bei Komplikationen wie Herzstillstand.
Herzinsuffizienztherapie wirft auch ethische Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf Entscheidungen am Lebensende. Für manche Menschen ist es wichtig, im Voraus festzulegen, dass sie in bestimmten Situationen keine Cardiopulmonale Reanimation wünschen. Eine tragbare DNR-Anordnung (Do Not Resuscitate) ermöglicht es, diesen Wunsch klar zu kommunizieren. Dies unterstützt die Patientensouveränität und den Patientenwillen in kritischen Momenten.