Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person, rechtswirksam Verträge abzuschließen oder andere rechtliche Geschäfte durchzuführen. Sie ist ein zentraler Begriff im deutschen Zivilrecht und hat Auswirkungen auf medizinische Entscheidungen, wie die Erstellung einer Patientenverfügung. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Definition, rechtliche Grundlagen, Altersgrenzen, Stufen der Geschäftsfähigkeit und deren Bedeutung.
Geschäftsfähigkeit Definition
Die Geschäftsfähigkeit definition beschreibt die Fähigkeit einer natürlichen Person, durch eigene Willenserklärungen rechtswirksame Geschäfte zu tätigen, wie Verträge abzuschließen oder Vollmachten zu erteilen. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und hängt von Alter, geistiger Gesundheit und Einsichtsfähigkeit ab. Geschäftsfähigkeit ist eng mit der Entscheidungsfähigkeit verbunden, insbesondere in medizinischen Kontexten.
Was bedeutet Geschäftsfähigkeit
Was bedeutet Geschäftsfähigkeit? Es geht darum, ob eine Person die rechtliche Kompetenz besitzt, selbstständig rechtliche Handlungen vorzunehmen, die verbindliche Wirkungen haben. Eine geschäftsfähige Person kann beispielsweise Immobilien kaufen, Verträge unterzeichnen oder eine Patientenverfügung erstellen. Ohne Geschäftsfähigkeit können solche Handlungen unwirksam sein oder die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erfordern.
Geschäftsfähigkeit BGB
Die Geschäftsfähigkeit im BGB ist in den §§ 104–113 geregelt. Nach § 104 BGB ist eine Person geschäftsunfähig, wenn sie sich in einem dauerhaften Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, der die freie Willensbestimmung ausschließt. Kinder unter 7 Jahren sind ebenfalls geschäftsunfähig (§ 105 BGB). Diese Regelungen schützen Personen vor rechtlichen Nachteilen, wenn sie nicht in der Lage sind, die Tragweite ihrer Handlungen zu verstehen.
Geschäftsfähigkeit Alter
Die Geschäftsfähigkeit Alter ist ein entscheidender Faktor im deutschen Recht. Die Altersgrenzen sind wie folgt definiert:
- Unter 7 Jahre: Kinder sind geschäftsunfähig (§ 105 BGB).
- 7 bis 17 Jahre: Minderjährige haben beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106 BGB), wobei die Zustimmung der Eltern erforderlich ist.
- Ab 18 Jahre: Volljährige sind in der Regel voll geschäftsfähig, sofern keine geistigen Einschränkungen vorliegen.
Diese Altersgrenzen gewährleisten, dass junge Menschen vor unüberlegten rechtlichen Entscheidungen geschützt werden.
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Beschränkte Geschäftsfähigkeit gilt für Minderjährige zwischen 7 und 17 Jahren (§ 106 BGB). Solche Personen können rechtswirksame Geschäfte nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter (meist Eltern) durchführen. Ausnahmen sind sogenannte „Taschengeldgeschäfte“, wie der Kauf von Lebensmitteln mit eigenem Geld, die ohne Zustimmung wirksam sind, solange sie dem Vermögen des Minderjährigen entsprechen.
Volle Geschäftsfähigkeit
Volle Geschäftsfähigkeit wird mit Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre) erlangt, sofern keine krankhaften geistigen Störungen vorliegen (§ 2 BGB). Eine voll geschäftsfähige Person kann uneingeschränkt Verträge schließen, Immobilien kaufen oder rechtliche Dokumente wie eine Vorsorgevollmacht erstellen. Diese Fähigkeit ist entscheidend für die rechtliche Autonomie.
Partielle Geschäftsfähigkeit
Partielle Geschäftsfähigkeit ist kein gesetzlicher Begriff, wird aber oft verwendet, um Situationen zu beschreiben, in denen eine Person in bestimmten Bereichen geschäftsfähig ist, in anderen jedoch nicht. Beispielsweise kann eine Person mit Demenz einfache Alltagsgeschäfte durchführen, aber komplexe Verträge nicht rechtswirksam abschließen. In solchen Fällen kann ein Betreuer eingesetzt werden.
Rechts und Geschäftsfähigkeit
Rechts und Geschäftsfähigkeit sind zwei unterschiedliche Konzepte. Die Rechtsfähigkeit (§ 1 BGB) bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, und beginnt mit der Geburt. Die Geschäftsfähigkeit hingegen betrifft die Fähigkeit, durch eigene Handlungen Rechtswirkungen herbeizuführen. Eine Person kann rechtsfähig, aber geschäftsunfähig sein, z. B. ein Neugeborenes oder eine Person mit schwerer geistiger Behinderung.
Stufen der Geschäftsfähigkeit
Die Stufen der Geschäftsfähigkeit sind klar im BGB definiert und umfassen:
- Geschäftsunfähigkeit: Kinder unter 7 Jahren oder Personen mit dauerhaften krankhaften Geisteszuständen (§ 104, 105 BGB).
- Beschränkte Geschäftsfähigkeit: Minderjährige zwischen 7 und 17 Jahren, die Zustimmung der Eltern benötigen (§ 106 BGB).
- Volle Geschäftsfähigkeit: Volljährige ohne geistige Einschränkungen (§ 2 BGB).
Diese Stufen schützen vulnerable Personen und gewährleisten die Rechtssicherheit.
Nicht wiederbeleben und tragbare DNR-Anordnung: Wichtige Entscheidungen
Ein Thema, das im Zusammenhang mit der Geschäftsfähigkeit relevant wird, ist die Nicht wiederbeleben-Anordnung (DNR). Diese medizinische Verfügung legt fest, dass im Falle eines Herz- oder Atemstillstands keine Wiederbelebungsmaßnahmen wie Herzdruckmassage oder künstliche Beatmung durchgeführt werden. Besonders bei Personen mit schwerwiegenden Erkrankungen, wenn die Lebensqualität stark eingeschränkt ist, entscheiden sich viele für eine solche Anordnung, um unnötiges Leiden zu vermeiden.
Die tragbare DNR-Anordnung ermöglicht es, diese Entscheidung sichtbar zu machen. Eine tragbare DNR-Anordnung stellt sicher, dass Rettungskräfte oder Ärzte im Notfall die Wünsche des Betroffenen sofort erkennen.
Die Erstellung einer Nicht wiederbeleben- oder tragbaren DNR-Anordnung sollte frühzeitig erfolgen, idealerweise solange die betroffene Person noch geschäftsfähig ist. Beratungen durch Ärzte, Palliativteams oder Hospizdienste helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Eine Patientenverfügung, die solche Wünsche dokumentiert, ist ein wichtiger Schritt, um die Selbstbestimmung zu wahren – gerade wenn die Geschäftsfähigkeit später verloren geht.
Fazit
Geschäftsfähigkeit ist ein zentraler Begriff im deutschen Zivilrecht, der die Fähigkeit einer Person beschreibt, rechtswirksame Geschäfte durchzuführen. Die klaren Regelungen im BGB, die Abstufung nach Alter und geistiger Gesundheit sowie die Unterscheidung zwischen voller und beschränkter Geschäftsfähigkeit gewährleisten Rechtssicherheit und Schutz für alle Beteiligten.
Geschäftsfähigkeit wirft auch ethische Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf medizinische Entscheidungen. Für manche Menschen ist es wichtig, im Voraus festzulegen, dass sie in bestimmten Situationen nicht wiederbeleben werden möchten. Eine tragbare DNR-Anordnung (Do Not Resuscitate) ermöglicht es, diesen Wunsch klar zu kommunizieren. Dies unterstützt die Selbstbestimmung und den Patientenwillen in kritischen Momenten.