Bundesministerium für Justiz Patientenverfügung: Alles, was Sie über „Nicht wiederbeleben“ und die DNR-Anordnung wissen müssen
Willkommen auf unserer umfassenden Informationsseite zum Thema Patientenverfügung im Kontext des Bundesministeriums für Justiz (BMJ), mit einem besonderen Fokus auf die Themen „Nicht wiederbeleben“ und die tragbare DNR-Anordnung. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen – insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Wiederbelebung – rechtlich abzusichern.
Was ist eine Patientenverfügung laut dem Bundesministerium für Justiz?
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, mit dem Sie im Voraus festlegen können, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Das Bundesministerium für Justiz stellt hierfür umfangreiche Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung, um Ihre Selbstbestimmung auch in schwierigen Situationen zu gewährleisten. Besonders relevant wird dies bei der Frage, ob im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstands Wiederbelebungsmaßnahmen (kardiopulmonale Reanimation, CPR) durchgeführt werden sollen oder nicht – ein Thema, das eng mit dem Begriff „Nicht wiederbeleben“ verknüpft ist.
Das BMJ betont, dass eine Patientenverfügung klar formuliert sein sollte, um Missverständnisse zu vermeiden. Sie richtet sich an Ärzte, Bevollmächtigte oder Betreuer und kann im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden, damit sie im Notfall schnell verfügbar ist.
„Nicht wiederbeleben“ in der Patientenverfügung
Die Anweisung „Nicht wiederbeleben“ (englisch: Do Not Resuscitate, kurz DNR) bedeutet, dass keine Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden sollen, wenn Ihr Herz oder Ihre Atmung aussetzt. Dies ist eine bewusste Entscheidung, die viele Menschen treffen, etwa bei schwerwiegenden Erkrankungen oder im fortgeschrittenen Alter, um unnötiges Leiden zu vermeiden. Das Bundesministerium für Justiz unterstützt Bürgerinnen und Bürger dabei, solche Wünsche in einer Patientenverfügung eindeutig festzuhalten.
Eine DNR-Anordnung unterscheidet sich von einer allgemeinen Patientenverfügung, da sie spezifisch auf die Unterlassung von CPR abzielt. Sie kann jedoch Teil einer umfassenderen Patientenverfügung sein. Laut dem BMJ sollten Sie diese Entscheidung idealerweise mit einem Arzt besprechen, um sicherzustellen, dass sie Ihrer aktuellen gesundheitlichen Situation entspricht und rechtlich verbindlich formuliert ist.
Warum ist „Nicht wiederbeleben“ wichtig?
- Selbstbestimmung: Sie behalten die Kontrolle über Ihren Körper, auch wenn Sie nicht mehr kommunizieren können.
- Vermeidung unnötiger Maßnahmen: Eine Wiederbelebung kann bei bestimmten Krankheitsbildern mehr Schaden als Nutzen bringen.
- Klarheit für Angehörige und Ärzte: Eine klare DNR-Anordnung entlastet Ihre Familie und das medizinische Personal von schwierigen Entscheidungen im Notfall.
Die tragbare DNR-Anordnung: Ihre Wünsche immer dabei
Eine tragbare DNR-Anordnung ist eine praktische Ergänzung zur Patientenverfügung. Sie stellen sicher, dass Ihre Entscheidung, nicht wiederbelebt zu werden, auch außerhalb von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen – etwa im Rettungsdienst – sofort erkennbar ist. Das Bundesministerium für Justiz empfiehlt, die Patientenverfügung so aufzubewahren, dass sie im Notfall zugänglich ist. Eine tragbare DNR-Anordnung kann beispielsweise in Form eines Kärtchens im Portemonnaie, eines Armbands oder eines Anhängers mitgeführt werden.
Unterstützung durch das Bundesministerium für Justiz
Das Bundesministerium für Justiz bietet zahlreiche Ressourcen, um Ihnen bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung zu helfen:
- Textbausteine: Auf der Website des BMJ finden Sie vorgefertigte Formulierungen, die Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Diese sind besonders hilfreich, wenn Sie eine DNR-Anordnung einbinden möchten.
- Broschüre „Patientenverfügung“: Diese kostenlose Publikation erklärt detailliert, wie Sie Ihre Wünsche – einschließlich „Nicht wiederbeleben“ – rechtssicher festhalten.
- Online-Tool: In Zusammenarbeit mit Verbraucherzentralen können Sie Ihre Patientenverfügung online erstellen, ausdrucken und unterschreiben.
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere § 1901a, die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Eine DNR-Anordnung ist dann gültig, wenn sie:
- Schriftlich vorliegt,
- Von Ihnen persönlich unterschrieben ist,
- Die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation eindeutig abdeckt.
Das BMJ betont, dass Zweifel an der Gültigkeit oder Authentizität dazu führen können, dass die Anordnung nicht umgesetzt wird. Daher ist eine präzise Formulierung essenziell.
Häufige Fragen zur Patientenverfügung und DNR-Anordnung
Kann ich meine Patientenverfügung später ändern?
Ja, Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit widerrufen oder anpassen, solange Sie entscheidungsfähig sind. Das BMJ empfiehlt, regelmäßig zu prüfen, ob Ihre Festlegungen noch Ihren Wünschen entsprechen.
Gilt eine tragbare DNR-Anordnung auch im Ausland?
Die Anerkennung variiert je nach Land. Informieren Sie sich vor Reisen über die dortigen Regelungen und tragen Sie idealerweise eine zweisprachige DNR-Anordnung bei sich.
Wer entscheidet, wenn keine Patientenverfügung vorliegt?
Ohne Patientenverfügung entscheiden Bevollmächtigte oder Betreuer auf Basis Ihres mutmaßlichen Willens. Ohne klare Anweisungen kann dies zu Konflikten führen – ein weiterer Grund, Ihre Wünsche schriftlich festzuhalten.
Fazit: Ihre Selbstbestimmung mit dem Bundesministerium für Justiz sichern
Eine Patientenverfügung, unterstützt durch die Ressourcen des Bundesministeriums für Justiz, ist das perfekte Instrument, um Ihre Wünsche – insbesondere „Nicht wiederbeleben“ – klar zu kommunizieren. Mit einer tragbaren DNR-Anordnung stellen Sie sicher, dass Ihre Entscheidung überall und jederzeit respektiert wird. Nutzen Sie die Hilfsmittel des BMJ, um Ihre Selbstbestimmung zu wahren und Ihre Angehörigen zu entlasten.
Möchten Sie mehr erfahren oder Ihre Patientenverfügung erstellen? Besuchen Sie die offizielle Website des Bundesministeriums für Justiz oder laden Sie die kostenlose Broschüre herunter.