Ein Armband „Keine Wiederbelebung“ ist ein sichtbares Zeichen, das den Wunsch einer Person signalisiert, im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstands keine Cardiopulmonale Reanimation (CPR) oder andere lebensverlängernde Maßnahmen durchzuführen. Es dient als Ergänzung zu einer Patientenverfügung und unterstützt die Autonomie des Patienten. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Bedeutung, rechtliche Aspekte, Anwendung und die Verbindung zur Selbstbestimmung.

Was ist ein Armband „Keine Wiederbelebung“?
Ein Armband „Keine Wiederbelebung“ ist ein medizinisches Notfallarmband, das von Personen getragen wird, die klarstellen möchten, dass sie im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstands keine Wiederbelebungsmaßnahmen wünschen. Es enthält oft Aufschriften wie „Nicht wiederbeleben“, „DNR“ (Do Not Resuscitate) oder ähnliche Hinweise und ist für Rettungskräfte oder medizinisches Personal sofort erkennbar. Das Armband ist besonders wichtig in Notfallsituationen, in denen eine Patientenverfügung oder andere Dokumente nicht sofort verfügbar sind, um den Patientenwillen zu respektieren.
Bedeutung und Zweck eines Armbands „Keine Wiederbelebung“
Das Armband dient dazu, die Patientensouveränität zu wahren, indem es sicherstellt, dass medizinische Maßnahmen wie Brustkompression oder künstliche Beatmung im Einklang mit den Wünschen des Trägers unterbleiben. Es ist besonders relevant für Personen mit:
- Terminalen Erkrankungen: Z. B. fortgeschrittener Krebs oder unheilbare Erkrankungen, bei denen Wiederbelebung die Lebensqualität nicht verbessern würde.
- Schweren chronischen Erkrankungen: Z. B. fortgeschrittene Herzinsuffizienz oder Demenz.
- Persönlicher Überzeugung: Personen, die aus ethischen oder persönlichen Gründen keine Wiederbelebung wünschen.
Das Armband ergänzt Dokumente wie die Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht und sorgt für eine klare Kommunikation im Notfall.
Wie funktioniert ein Armband „Keine Wiederbelebung“?
Ein Armband „Keine Wiederbelebung“ ist so gestaltet, dass es in Notfallsituationen sofort auffällt:
- Design: Robust, wasserfest, oft mit deutlicher Aufschrift wie „DNR“, „Nicht wiederbeleben“ oder einem medizinischen Symbol (z. B. Äskulapstab).
- Informationen: Manche Armbänder enthalten Gravuren mit Namen, Geburtsdatum oder Verweis auf eine Patientenverfügung.
- Trageweise: Am Handgelenk, sichtbar und leicht zugänglich für Rettungskräfte.
- Rechtliche Anerkennung: In Deutschland ist das Armband kein rechtsverbindliches Dokument, signalisiert aber den Willen, der durch eine Patientenverfügung oder tragbare DNR-Anordnung abgesichert sein sollte.
Rettungskräfte sind geschult, solche Armbänder zu beachten, werden aber oft nach begleitenden Dokumenten suchen, um den Willen rechtlich zu bestätigen.
Rechtliche Aspekte eines Armbands „Keine Wiederbelebung“
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Armbands „Keine Wiederbelebung“ in Deutschland hängt von der begleitenden Dokumentation ab:
- Patientenverfügungsgesetz: Eine Patientenverfügung ist rechtlich bindend, wenn sie den Willen klar dokumentiert und die Situation eintritt, für die sie erstellt wurde.
- Armband als Signal: Das Armband selbst ist kein Ersatz für eine Patientenverfügung, sondern ein Hinweis, der Rettungskräfte auf den Willen aufmerksam macht.
- Notfallsituation: Ohne sofort verfügbare Patientenverfügung können Rettungskräfte aus rechtlicher Vorsicht mit der Wiederbelebung beginnen, es sei denn, der Wille ist eindeutig dokumentiert (z. B. durch eine tragbare DNR-Anordnung).
- Empfehlung: Kombination aus Armband, Patientenverfügung und No-CPR-Tattoo oder Notfallausweis, um den Willen klar zu kommunizieren.
Eine Beratung durch Ärzte, Palliativteams oder Organisationen wie der Verbraucherzentrale hilft, rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Anwendung und Zielgruppe
Das Armband „Keine Wiederbelebung“ richtet sich an Personen, die ihren Willen in Notfallsituationen klar kommunizieren möchten:
- Ältere Menschen: Besonders mit chronischen oder terminalen Erkrankungen, die keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen.
- Patienten mit fortgeschrittenen Erkrankungen: Z. B. Krebs, Herzinsuffizienz oder multiples Organversagen.
- Menschen mit ethischen Überzeugungen: Personen, die aus persönlichen Gründen keine Wiederbelebung wollen.
- Risikopatienten: Z. B. mit Herzrhythmusstörungen oder Herzklappenfehlern, die ein hohes Risiko für Herzstillstand haben.
Das Armband ist besonders nützlich in Situationen, in denen keine Angehörigen oder Dokumente sofort verfügbar sind, um den Willen zu bestätigen.
Unterschied zu anderen DNR-Methoden
Das Armband „Keine Wiederbelebung“ ist eine von mehreren Methoden, den Wunsch nach Nicht-Wiederbelebung zu signalisieren:
- Patientenverfügung: Schriftliches Dokument, das den Willen detailliert festhält, aber im Notfall nicht immer verfügbar ist.
- No-CPR-Tattoo: Permanente, aber nicht rechtsverbindliche Markierung, die den Willen signalisiert.
- Tragbare DNR-Anordnung: Offizielles Dokument oder Anhänger, das den Willen klar dokumentiert und mitgeführt wird.
- Armband „Keine Wiederbelebung“: Praktisch, sichtbar und für Notfälle optimiert, aber ergänzend zu rechtlichen Dokumenten.
Die Kombination mehrerer Methoden (z. B. Armband und Patientenverfügung) erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Wille respektiert wird.
Praktische Hinweise und Verfügbarkeit
Wo erhältlich? Armbänder mit der Aufschrift „Nicht wiederbeleben“ oder „Do Not Resuscitate“ können in unserem Shop bestellt werden.
Tipps:
- Stets mit einer Patientenverfügung kombinieren, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
- Angehörige und Ärzte über das Armband informieren.
- Regelmäßig prüfen, ob der Wille weiterhin aktuell ist, und Dokumente aktualisieren.
Eine frühzeitige Planung, idealerweise in der Phase der Entscheidungsfähigkeit, ist entscheidend.
Nicht wiederbeleben und tragbare DNR-Anordnung: Wichtige Entscheidungen
Ein Armband „Keine Wiederbelebung“ ist eng mit der Entscheidung verbunden, im Notfall auf Wiederbelebungsmaßnahmen zu verzichten, insbesondere bei schweren Erkrankungen wie kardiogenem Schock, Lungenembolie oder terminalem Krebs. Diese Entscheidung wird oft in einer Patientenverfügung festgehalten, die klarlegt, dass im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstands keine Herz-Lungen-Wiederbelebung oder andere lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Besonders bei Patienten mit unheilbaren Erkrankungen oder stark eingeschränkter Lebensqualität ist diese Entscheidung ein Ausdruck der Autonomie.
Die tragbare DNR-Anordnung ergänzt das Armband und ist ein offizielles Dokument oder ein Anhänger, der den Willen klar dokumentiert. Ähnlich wie ein No-CPR-Tattoo macht sie den Wunsch sichtbar und stellt sicher, dass Rettungskräfte oder Ärzte im Notfall die Wünsche des Betroffenen sofort erkennen.
Die Erstellung einer Patientenverfügung, unterstützt durch Beratungen von Organisationen wie der Verbraucherzentrale oder Afilio, sollte frühzeitig erfolgen, idealerweise solange die betroffene Person noch entscheidungsfähig ist. Beratungen durch Ärzte, Palliativteams oder Hospizdienste helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann ergänzend die Patientenwille sichern, um die Autonomie zu wahren – gerade in Situationen, wo ein Herz-Kreislauf-Stillstand lebensbedrohliche Komplikationen wie Herzstillstand oder Organversagen verursacht.
Fazit
Ein Armband „Keine Wiederbelebung“ ist ein praktisches und sichtbares Hilfsmittel, um den Wunsch nach Verzicht auf Wiederbelebungsmaßnahmen im Notfall zu kommunizieren. Es richtet sich an Personen mit terminalen Erkrankungen, schweren chronischen Krankheiten oder ethischen Überzeugungen, die keine Cardiopulmonale Reanimation wünschen. Das Armband ist robust, klar beschriftet und ergänzt eine Patientenverfügung oder tragbare DNR-Anordnung, um den Patientenwillen zu sichern. Rechtlich ist es in Deutschland ein Signal, das durch eine Patientenverfügung abgesichert werden sollte, um verbindlich zu sein. Es unterstützt Rettungskräfte dabei, die Patientensouveränität zu respektieren, besonders in kritischen Situationen wie Herzstillstand. Eine frühzeitige Planung, unterstützt durch Beratungen von Palliativteams oder Ärzten, ist entscheidend, um den Willen klar zu dokumentieren und die Autonomie am Lebensende zu wahren.